Der Reisevertrag wird zwischen Ihnen, nachfolgend als ‚Sie’ bezeichnet, und uns, der Ajimba African Tours GmbH, nachfolgend als ‚wir’ bezeichnet, geschlossen. Die nachfolgenden Bedingungen sorgen für Klarheit. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch.
Mit der Anmeldung bieten Sie als der Reisender uns der Ajimba African Tours GmbH den Abschluss eines Reisevertrages zu den von Ajimba African Tours GmbH genannten Bedingungen verbindlich an.
Die Anmeldung der Reise muss schriftlich (also zum Beispiel per Brief oder Fax) oder auf elektronischem Wege (E-Mail, Kontaktform) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie, als dem Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Sie stehen für alle angemeldeten Teilnehmer mit ein, so Sie die entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung vernommen haben.
Die durch Sie getätigte Buchung gilt ab dem Zeitpunkt von Ajimba African Tours GmbH als angenommen, zu welchem Sie die Buchungsbestätigung erhalten haben (E-Mail ist ausreichend). Sie sind dann verpflichtet, die ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor. Die Ajimba African Tours GmbH ist an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden und der Reisevertrag mit Ihnen kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie uns die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklären.
Sollten Sie in Eigenregie - außerhalb der von Ajimba African Tours GmbH angebotenen Leistungen - weitere Leistungen gebucht haben (zum Beispiel Flüge, Vor- und Anschlussreisen, Transfers, etc.), so können wir hierfür keinerlei Haftung übernehmen, falls diese negative Auswirkungen auf Ihre durch uns gebuchte Reise haben.
Die Reisebestätigung ist gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB eine individuelle Anzahlung zu leisten. Ihre tatsächlich geleistete Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Sicherungsschein stellt sicher, dass der durch Sie gezahlte Reisepreis im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters erstattet wird. Mit Aushändigung der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines ist die Anzahlung umgehend fällig. Bei kurzfristigen Buchungen von unter sechs Wochen bis zum Reiseantritt wird entsprechend der Gesamtreisepreis sofort fällig. Abhängig vom Inhalt Ihrer Buchung, können unter Umständen einige Leistungen wie z.B. für die Anreise per Flug oder bestimmte Safari-Lodge-Rechnungen sofort nach Buchung fällig werden. Ihren individuellen Anzahlungsbetrag nennen wir Ihnen vor Ihrer Buchung. Der Betrag für die Anzahlung beträgt 20%. Für besondere Leistungen wie zum Beispiel Ajimba Aktivitäten in Verbindung mit speziellen Lodges sind wir berechtigt, höhere Anzahlungsbeträge bis zu 45% zu berechnen.
Die Restzahlung ist sechs Wochen vor Abreise fällig. Die entsprechenden Beträge ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Die Reiseunterlagen gehen Ihnen nach vollständiger Zahlung etwa 6 Wochen vor Abreise an Ihre Empfangsadresse zu. Auch ist der Versand von Unterlagen per E-Mail als elektronische Tickets möglich. Ajimba African Tours GmbH ist nicht dazu verpflichtet, den Ausgleich des Reisepreises bzw. die Restzahlung zusätzlich anzumahnen. Sollten Ihnen die Reiseunterlagen bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn noch nicht zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an uns. Falls eine Reise wegen fehlender Reisedokumente nicht angetreten wird, kann Ajimba African Tours GmbH angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die Aufwendungen gemäß Ziffer VII verlangen. Es sei denn, der Reisende hat das Fehlen der Reisedokumente nicht zu verantworten.
Die vertraglich vereinbarten Leistungen und Preise ergeben sich aus unseren Leistungsbeschreibungen auf Ihrer Reisebestätigung.
Änderungen von wesentlichen Reiseleistungen gegenüber den vereinbarten Inhalten Ihres Reisevertrages, die nach Buchung notwendig werden und von Ajimba African Tours GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben hierbei unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind als Veranstalter verpflichtet, Sie über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach unserer Kenntnisnahme zu informieren. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, die Reise oder Teile der Reise zu streichen, Routen zu ändern oder Veränderungen in der Unterbringung vorzunehmen, insbesondere wenn Wetter, Streiks, Unruhen oder Regierungsentscheidungen dieses nachweislich erforderlich machen. Extra Kosten, die daraus entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden. Gegebenenfalls können wir als Veranstalter Ihnen aber auch eine unentgeltliche Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Kinderermäßigung: Maßgebend ist das Alter bei Reiseantritt. Bei falschen Altersangaben sind wir berechtigt, darauf beruhende Differenzen zum korrekten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 50, – nachzuerheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Bearbeitungskosten bleibt Ihnen unbenommen.
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von Ihrer gebuchten Reise zurücktreten. Dieser Rücktritt ist uns schriftlich während unserer normalen Bürozeiten (ansonsten gilt der nächste reguläre Bürotag) zu erklären. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zuganges Ihrer Rücktrittserklärung bei uns. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Wenn Sie von der Reise zurücktreten oder Ihre Reise nicht antreten, verlieren wir als Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir, soweit der Rücktritt bzw. der Nichtantritt der Reise nicht durch uns zu vertreten ist und nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis für die bis zum Rücktritt/Nichtantritt getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Die Rücktrittsgebühren haben wir in Abhängigkeit des Zeitpunktes des Rücktritts zum vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert. Kosten, die durch Ihren Nichtantritt der Reise gewöhnlich gespart werden, bzw. ein möglicher Weiterverkauf von Leistungen haben wir hier schon berücksichtigt.
Selbstverständlich können Sie den Nachweis bringen, dass im Zusammenhang mit Ihrem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder deutlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von uns im Einzelfall angewandte Pauschale.
Wir behalten uns vor, in besonderen Fällen in Abweichung von den unten genannten Rücktrittsgebühren eine höhere Entschädigung zu fordern. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person bei Stornierungen:
Für Pauschalreisen (das heißt Flüge und Landarrangements):
Bis 60 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 35% des Reisepreises
Bis 22 Tage vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
Bis 15 Tage vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
Bis 5 Tage vor Reiseantritt 95% des Reisepreises
bei Buchung von Hotels, Tagesausflügen und Mietwagen:
Bis 60 Tage vor Reiseantritt 15% des Reisepreises (mind. €50,00)
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
Bis 15 Tage vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
Bis 5 Tage vor Reiseantritt 85% des Reisepreises
bei Buchung von Safari-Lodges und -Paketen:
Bis 60 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
Bis 15 Tage vor Reiseantritt 65% des Reisepreises
Bis 5 Tage vor Reiseantritt 95% des Reisepreises
Im Falle von Sondertarifen bei Flügen kann es zu abweichenden Rücktritts- und Stornokosten kommen. Im Allgemeinen gilt:
Vor Ticketausstellung: € 50,00 pro Ticket. Nach Ticketausstellung: Abhängig vom gebuchten Tarif € 50,00 – bis 100% der Ticketkosten (abzüglich von Flughafengebühren, etc.)
Sollten sich Ihre Pläne ändern, können auch Umbuchungen an Ihrer Reise vorgenommen werden. Hierzu zählen beispielsweise Änderungen am Termin, der gewählten Unterkunft, Transfers und Mietwagen, etc. Diese Änderungen nehmen wir für Sie gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 50, -- pro Person und Umbuchung vor. Sollten sich durch die Umbuchungen gegenüber unseren Leistungsträgern Mehr- oder Minderkosten ergeben, werden wir diese entsprechend belasten bzw. erstatten.
Bei Umbuchungen / Teilstornos innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt berechnen wir die Kosten eines Rücktritts gem. unserer pauschalisierten Rücktrittsgebühren und einer anschließenden Neubuchung zum tagesaktuellen Preis.
Sollten Sie gebuchte Leistungen aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Natürlich werden wir uns aber um eine (Teil)Erstattung beim Leistungsträger bemühen, solange es sich nicht um eine unerhebliche Leistung oder nicht erstattbare Leistung handelt. Die Bearbeitungsgebühr liegt hier wie bei Umbuchungen bei € 50, -- pro Person und Leistungsträger.
Bis zum Reiseantritt können Sie eine Ersatzperson anmelden, die die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag übernimmt. Hierzu müssen Sie uns schriftlich informieren. Wir können dem Eintritt des Dritten an Ihrer Stelle widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für die Namensänderung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von € 50,-- pro Person und Umbuchung, zuzüglich der gegenüber Leistungsträgern entstehenden Mehrkosten. Bitte beachten Sie, dass bei vielen Fluggesellschaften eine Namensänderung nicht möglich ist und das Ticket gebührenpflichtig storniert und zu tagesaktuellen Preisen neugebucht werden muss.
Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht von Ajimba African Tours GmbH zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
Kündigung bzw. Rücktritt durch den Reiseveranstalter: Wir können als Veranstalter bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und in der Bestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis fünf Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten (Zugang beim Reisenden). Selbstverständlich informieren wir Sie unverzüglich, sofern schon zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Sollten wir aus diesem Grund zurücktreten müssen, erhalten Sie den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Ohne Einhaltung einer Frist können wir als Veranstalter den Reisevertrag kündigen, wenn Sie ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig die Durchführung der Reise stören oder wenn Sie sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhalten, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, rechnen Ihnen aber eventuell gesparte Aufwendungen an. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
Bei einem aufgrund von außergewöhnlicher Umstände und höherer Gewalt gekündigtem Reisevertrag gilt § 651j BGB:
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe
dieser Vorschrift kündigen.
2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1
Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen
die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“
Erbringt der Veranstalter eine Reiseleistung nicht bzw. nicht vertragsgemäß, können Sie als Reisender Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, sollte sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Sie können bei nicht vertragsgemäßer Erbringung von gebuchten Leistungen eine Minderung des Reisepreises verlangen, so Sie es nicht unterlassen haben, uns den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen. Haben Sie es unterlassen, uns entsprechend zu informieren, tritt keine Minderung des Reisepreises ein. Wird Ihre Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und können wir im Rahmen einer angemessenen Frist keine Abhilfe erbringen, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen.
Schadensminderungspflicht: Als Reisender sollten Sie den Eintritt eines Schadens möglichst verhindern und eingetretene Schäden geringhalten. Insbesondere müssen Sie uns als den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
Sollten Sie Grund zu einer Beanstandung haben, teilen Sie dieses unverzüglich an Ort und Stelle unserer Reiseleitung bzw. dem Ansprechpartner mit und verlangen Sie Abhilfe. Ist Ihre Reiseleitung bzw. der Ansprechpartner nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungsträger (z. B. Transfer-Unternehmer, Hotelier, etc.) oder an Ajimba African Tours GmbH, unsere Hotline bzw. an unsere örtliche Vertretung. Die notwendigen Telefon- und -Telefaxnummern sowie die E-Mail-Adressen finden Sie in Ihren Reiseunterlagen. Reiseleitung und Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
Stellen Sie nach Ankunft am Zielflughafen fest, dass es zu Schäden an Ihrem Gepäck bzw. zu Zustellungsverzögerungen kommt, zeigen Sie dieses bitte unverzüglich noch am Flughafen an der Gepäckausgabe mittels Schadensanzeige (PIR - Property Irregularity Report) bei der zuständigen Fluggesellschaft an und informieren Sie uns entsprechend. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung (siehe Ziffer VIII Fristen).
Unsere vertragliche Haftung für Schäden (die nicht Körperschäden sind) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit Ihnen ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit wir als Reiseveranstalter für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines beauftragten Leistungsträgers verantwortlich sind.
Die deliktische Haftung für Sachschäden unsererseits, die weder auf grober Fahrlässigkeit noch auf Vorsatz beruht, ist auf den dreifachen Reisepreis je Kunden und Reise beschränkt. Von der Beschränkung unberührt bleiben darüberhinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen.
Wir haften nicht bei Personen- und Sachschäden, bzw. bei Leistungsstörungen, die im Zusammenhang mit Leistungen stehen, die wir als Fremdleistungen lediglich vermittelt haben (z.B. Ausflüge, Veranstaltungen, Beförderungsleistungen, etc.). Diese Leistungen sind in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung eindeutig gekennzeichnet und sind für Sie als Nicht-Bestandteil der Reiseleistungen von uns als Reiseveranstalter erkennbar.
Wir haften jedoch für Leistungen, die Ihre Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, wenn für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden sind.
Sollten Sie Rail&Fly-Tickets der Deutschen Bahn AG gebucht haben, erfolgt die Beförderung auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens. Die Rechte und Pflichten des Veranstalters und der Reisenden nach dem Reisevertragsrecht und diesen ausführlichen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt. Sie als Reisender sind für Ihre rechtzeitige Anreise zum Abflughafen selbst verantwortlich, es sei denn, eine Verspätung beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns. Bitte planen Sie genügend Zeit ein. Wir haften nicht für Leistungsstörungen (z.B. Verspätungen, Zugausfällen) während dieser Beförderungen.
Etwaige Ansprüche aus einer nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb von zwei Jahren nach vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Beendigung der Reise gegenüber uns als Reiseveranstalter schriftlich geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
Bei Verlust oder Beschädigung des aufgegebenen Reisegepäcks ist der Schaden nach Entdeckung unverzüglich beim Luftfahrtunternehmen anzuzeigen. d.h. ohne schuldhaftes Zögern. Nach Annahme des Reisegepäcks ist der Schaden innerhalb von 7 Tagen beim Luftfahrtunternehmen anzuzeigen. Bei Verspätung oder verspäteter Beförderung des aufgegebenen Reisegepäcks ist der Schaden innerhalb von 21 Tagen nach Andienung des Reisegepäcks beim Luftfahrtunternehmen anzuzeigen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Koffer dem Fluggast von einem Kurier oder Erfüllungsgehilfen der Fluggesellschaft übergeben worden ist.
Verjährung: Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung nach den vorstehenden Absätzen beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen oder Mitreisenden einer gemeinsam angemeldeten Gruppe.
Reiserücktritt: Da auch bei Nichtantritt der gebuchten Reise (z.B. infolge Erkrankung) hohe Stornogebühren anfallen können, empfehlen wir allen Reisenden den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Bitte prüfen Sie auch, ob Sie über einen ausreichenden Versicherungsschutz im Ausland verfügen, inklusive einer Versicherung zur Deckung aller Kosten bei Unfall oder Krankheit. Dieses gilt auch für Reisegepäckversicherungen.
Ajimba African Tours GmbH informiert Sie nach bestem Wissen vor Reiseantritt über die einzuhaltenden Pass- und Visum-Erfordernisse, einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente, sowie über gesundheitliche Formalitäten, sofern Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch schuldhafte Falsch- oder Nichtinformationen des Veranstalters bedingt sind.
Sie sollten sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe Maßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollten Sie ärztlichen Rat einholen. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verweisen wir hiermit ausdrücklich.
Für Hinweise zu Pass, Visa-, Devisen- oder Gesundheitsbestimmungen des Reiseziels, nehmen wir an, dass Sie deutscher Staatsbürger sind. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte in Bezug auf diese Informationen an die für Sie zuständige Botschaft. Da Ajimba African Tours GmbH hinsichtlich dieser Informationen auf die Angaben von Dritten angewiesen ist und die einschlägigen Bestimmungen jederzeit geändert werden können, geben wir keinerlei Zusicherungen oder Garantien hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Eine Haftung von Ajimba African Tours GmbH ist insoweit ausgeschlossen.
Ausführendes Luftfahrtunternehmen/ gemeinschaftliche Liste: Der Veranstalter ist gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität der/des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie möglich zu
unterrichten. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen („gemeinschaftliche Liste“), finden Sie unter www.lba.de.
Flugbeförderung: Der Veranstalter weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann. Es wird dringend empfohlen, Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente ausschließlich im Handgepäck zu befördern.
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie im Zusammenhang mit dem Kauf/der Buchung einer Ware oder Dienstleistung Ihre E-Mail-Adresse angeben, können wir auch diese verwenden, um Ihnen mit der gebuchten Ware/Dienstleistung bzw. Reise im Zusammenhang stehende oder ähnliche Dienstleistungen unseres Unternehmens zu übersenden. Sollten Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, finden Sie die Möglichkeit zur Abmeldung in jeder E-Mail-Kommunikation oder Sie können sich an den Bereich „Datenschutz“ unter der unten genannten Anschrift des Veranstalters wenden. Soweit wir uns zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten externer Dienstleister außerhalb der EU bzw. des EWR (sog. Drittländer ohne angemessenes Datenschutzniveau) bedienen, wird der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch die Vereinbarung der sogenannten „EU-Standardvertragsklauseln“ abgesichert.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen von Ihnen gegen uns im Ausland für die Haftung des durch uns dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen von Ihnen ausschließlich deutsches Recht Anwendung Für Klagen der Ajimba African Tours GmbH gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters vereinbart.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, aus Vorschriften der Europäischen Union oder aus Bestimmungen des Mitgliedstaates, dem der Reisende angehört, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt.
Der Gerichtsstand ist Bremen. Sie können als Kunde uns als Veranstalter nur an unserem Sitz verklagen.
Wir behalten uns das Recht vor, Vorschriften, Bedingungen und Hinweise zu ändern. Dieses Recht hat keinen Einfluss auf bestehende Vorschriften und Bedingungen, die Sie durch rechtmäßige Buchungen akzeptiert haben.
Stand: 01. Juli 2018
Ajimba African Tours GmbH, Worpsweder Str. 32, 28215 Bremen, Deutschland
Registergericht: Amtsgericht Bremen, Registernummer: HRB 32559 HB
Vertreten durch die Geschäftsführer Holger Asche oder Frank Wardenberg,
Telefon: +49 (0)421 708 28 74, Fax: +49 (0)421 708 28 74, E-Mail:hallo@ajimba.com
Montag - Freitag 09:00 - 17:00 Uhr (an gesetzlichen sowie für das Bundesland Bremen geltenden Feiertagen geschlossen)
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Ajimba African Tours GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen Ajimba African Tours GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form.